Umgehung von AD/CV-Zöllen auf Aluminiumstrangpressprodukte aus China
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Umgehung von AD/CV-Zöllen auf Aluminiumstrangpressprodukte aus China

Aug 12, 2023

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In einer abschließenden Entscheidung gemäß dem Enforce and Protect Act hat die Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA festgestellt, dass es stichhaltige Beweise dafür gibt, dass ein Importeur die Antidumping- und Ausgleichszollanordnungen für Aluminiumstrangpresserzeugnisse aus China umgangen hat, indem er Aluminiumstrangpresszaunkomponenten von chinesischen Lieferanten importierte, die dies nicht taten vom Geltungsbereich dieser Bestellungen ausgeschlossen sind, diese Komponenten jedoch nicht als bestellungspflichtig deklarieren oder entsprechende Barzahlungen leisten.

Laut CBP behauptete der Importeur, dass seine importierten Waren nicht unter diese Anordnungen fielen, da es sich um Fertigwaren-Bausätze handele (die ausdrücklich vom Geltungsbereich der Anordnungen ausgenommen sind). CBP sagte jedoch, dass „das bloße Vorhandensein einer Auswahl an Teilen/Komponenten und zugehörigen Artikeln nicht ausreicht, um die Ware als ‚Fertigwaren-Kit‘ einzustufen.“

Als Ergebnis seiner Entscheidung wird das CBP (1) die Liquidation aller betroffenen Einträge aussetzen oder weiterhin aussetzen, (2) bereits verlängerte Tarifeinträge anpassen, diese Einträge in Typ 03 ändern und die Aussetzung fortsetzen und (3) die Kontinuität des Importeurs bewerten Anleihen und erfordern ggf. Einzeltransaktionsanleihen.

Gemäß den CBP-Vorschriften zur Umsetzung des EAPA kann jede interessierte Partei, einschließlich konkurrierender Importeure und Bundesbehörden, Behauptungen vorbringen, dass AD/CV-Zölle umgangen werden; Beispielsweise durch falsche Angaben zum tatsächlichen Ursprungsland der Waren, durch Vorlage falscher oder falscher Versand- und Einfuhrdokumente oder durch falsche Angabe der physischen Eigenschaften der Waren. CBP verfügt über umfassende Befugnisse zur Untersuchung dieser Behauptungen und kann erste Abhilfemaßnahmen verhängen, die eine Lieferkette in nur 90 Tagen unterbrechen können. Einer endgültigen Feststellung einer Steuerhinterziehung können nicht nur AD/CV-Pflichten, sondern auch andere Durchsetzungsmaßnahmen wie zivil- oder strafrechtliche Ermittlungen entgegenstehen.

Für weitere Informationen zur AD/CV-Steuerhinterziehung wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Kristen Smith unter (202) 730-4965 oder per E-Mail.

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